Mitglieder von Haus & Grund Mayen belohnen die erfolgreiche Arbeit von Vorstand und Geschäftsführung

Die Mitgliederversammlung des Haus- und Grundbesitzervereins für Mayen und Umgegend e.V. im "Maifelder Hof" bestätigte Geschäftsführer Heinzfried Haferkamp im Amt als Geschäftsführer. Spannende Informationen gab es sowohl zu aktuellen Mietrechtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs als auch zur Erzeugung von Solarstrom auf dem eigenen Dach. Die ist deutlich effizienter geworden, weshalb die ideale Ausrichtung des Dachs kein Muss mehr ist.

Volle Zustimmung signalisierten die Mitglieder von Haus & Grund Mayen für die Arbeit der Führungsmannschaft des Vereins. Den Vorstand um den 1. Vorsitzenden, Rechtsanwalt Heinz Klapperich, entlastete die Mitgliederversammlung im „Maifelder Hof“ einstimmig. Volle Zustimmung gab es auch für eine weitere Amtszeit von Geschäftsführer Heinzfried Haferkamp. Der Diplom-Sachverständige und Immobilienwirt übt das wichtige Amt bereits seit 24 Jahren aus. Mit einigem Erfolg: Er konnte der Versammlung einmal mehr über wachsende Mitgliederzahlen und gesunde Vereinsfinanzen berichten. Zwei Posten im Beirat waren zu vergeben. Die Versammlung bestätigte Frank Geisen im Amt und wählte Rechtsanwalt Andreas Hammes neu ins Gremium.

Haus & Grund Mayen hatte für die Mitglieder auch in diesem Jahr ein Paket aus nützlichen Informationen rund um daas private Immobilieneigentum geschnürt. Rechtsanwalt Heinz Klapperich gab einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Mietrecht. Im Fokus stand dabei die Schwierigkeit, Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter zu übertragen. Das ist aus Sicht des Fachmanns seit März 2015 noch schwieriger. Da entschied der Bundesgerichtshof bekanntlich, dass eine Renovierungspflicht im Mietvertrag unwirksam ist, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben und dem Mieter zu seiner Renovierungspflicht kein angemessener Ausgleich gewährt wurde.

Ein neueres BGH-Urteil aus dem Mai des laufenden Jahres befasste sich mit der Kündigung wegen Eigenbedarfs – auch das eine durchaus knifflige Angelegenheit. Denn die Richter in Karsruhe wiesen ausdrücklich darauf hin, dass eine nur vorgeschobene Eigenbedarfskündigung zurückzuweisen ist – was für den Vermieter dann zu empfindlichen Kosten durch die Schadenersatzansprüche des Mieters führen kann.

Ab und zu entscheiden die Gerichte glücklicherweise aber auch noch zu Gunsten privater Vermieter. So konnte der Vereinsvorsitzende über eine durchaus erfreuliche Entscheidung des BGH berichten.  Danach ist die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auch dann wirksam, wenn die Mietrückstände, die zur Kündigung führen, bereits eine längere Zeit zurückliegen. Ein weiteres Urteil des BGH vom Mai 2016 bekräftigte noch einmal den Einwendungsausschluss des Mieters gegen die Nebenkostenabrechnung, wenn seit Zugang der Nebenkostenabrechnung die Zwölfmonatsfrist verstrichen ist.

Einen spannenden Vortrag zur Versammlung steuerte zum Abschluss auch Dipl.-Ing. Thomas Zmelty von der Firma Viva Solar aus Andernach (siehe Bild - Foto: Haus & Grund Mayen) bei. Er brachte den Mitgliedern die Vorzüge der stromerzeugenden Solaranlage (Photovoltaik) nahe. Die lohne sich gleich in doppelter  Hinsicht, ökologisch ebenso wie wirtschaftlich.

Zmelty konnte Eigentümer beruhigen, deren Haus nicht ganz optimal gelegen ist. Die früher geforderte Südausrichtung der Dächer sei durch die Effizienz der weiterentwickelten Solarzellen heute kein unbedingtes Muss mehr. Die Stromerzeugung für den Eigenverbrauch (bei Einspeisung des Überschusses ins Stromnetz) lohnt sich seiner Erfahrung nach für fast jedes Hausdach – und bietet zukunftssichere Energie und damit auf Sicht beruhigende Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit.

Ein Angebot brachte der Fachmann den anwesenden Mitgliedern auch mit: Die Firma Viva Solar aus Andernach - www.vivasolar.de - bietet jedem Hauseigentümer einen kostenlosen Dach-Check an.

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